Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Die Vergabe erfolgt nach einem festgelegten Verfahren:

  • Gibt es mehr Buchungen als Reiseplätze, werden diese per Los vergeben.
  • Es werden nach Möglichkeit auch Ersatzwünsche und Paaranmeldungen berücksichtigt!
  • Eine verbindliche Buchung kann nur schriftlich erfolgen und ist auf dem Formular »Reisebuchung« vorzunehmen.

So buchen Sie eine Reise

A. Auf der linken Innenseite des Formulars bitte die erste(n) Wunschreise(n) ankreuzen.
B. Da es nicht immer möglich ist, allen Wünschen gerecht zu werden, tragen Sie bitte auch Ihre Ersatzreise(n) ein. Wir werden uns bemühen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Eine Garantie können wir jedoch nicht geben.
C. Wenn Sie mit Partnerin/Partner oder mit mehreren Freunden/Freundinnen gemeinsam in den Urlaub fahren möchten, bitte hier die Namen eintragen. Besprechen Sie dieses zuvor mit den jeweiligen PartnerInnen/FreundInnen.
E. Hier können Sie ankreuzen, wenn Sie für die Dauer der Reise eine Haftpflichtversicherung über die OBA wünschen.
F. Zum Schluss vergessen Sie bitte nicht, Namen und Adresse einzutragen, die Buchung zu unterschreiben (wenn Sie einen gesetzlichen Betreuer haben, muss auch dieser die Reiseanmeldung mit einer Unterschrift bestätigen) und bis spätestens 30. Januar 2012 an die

Offene Behindertenarbeit
evangelisch in der Region München
Geschäftsstelle
Blutenburgstr. 71
80636 München


zu schicken bzw. zu faxen an (089) 12 66 11-59.

Anmeldeverfahren

Buchungsschluss ist der 30. Januar 2012!
Nach dem 30. Januar 2012 eingehende Buchungen können nur berücksichtigt werden, wenn es noch freie Plätze gibt.
Sie erhalten die schriftliche Buchungsbestätigung Ende Februar.
Vertragsbestandteile sind insbesondere der vorab schriftlich mitgeteilte Hilfebedarf (siehe Formular »Reisebuchung« Punkt G), sowie der ordnungsgemäß ausgefüllte und termingerecht zurückgesendete Fragebogen. Nur ein vollständig ausgefüllter, unterschriebener und rechtzeitig abgegebener Fragebogen berechtigt zur Teilnahme an der Reise und sichert die Qualität der Betreuung!
Alle, die zunächst keinen Platz bekommen haben, werden auf eine Warteliste gesetzt und auch darüber bis Mitte Februar schriftlich informiert.

Bitte beachten Sie: Sobald Sie die Reisebestätigung erhalten haben, ist die Reise verbindlich gebucht (Vertragsbeginn ist das Datum der Reisebestätigung) und die entsprechenden Rücktrittsregelungen und -fristen treten in Kraft.

Zahlung

Spätestens vier Wochen vor Beginn der Reise muss der gesamte Reisepreis auf unserem Konto eingegangen sein. Vermerken Sie bitte auf dem Überweisungsträger Vor- und Nachname des Teilnehmers/der Teilnehmerin sowie das Reiseziel.
Die Reisen sind ein spezielles Angebot für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren mit Hilfe- und Pflegebedarf. Angehörige haben somit die Möglichkeit, bei ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse einen Antrag auf »Verhinderungspflege« (nach §39 SGB XI) und »Pflegeleistungsergänzung« (nach § 45 SGB XI) zu beantragen. Bei der Antragsstellung sind wir gerne behilflich. Bitte kreuzen Sie dazu den entsprechenden Punkt auf dem Anmeldeformular an. Sie bekommen dann für die Antragsstellung eine gesonderte Rechnung zur Einreichung bei ihrer Krankenkasse. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass durch die Verhinderungspflege keine 100% Abdeckung der Reisekosten gewährleistet ist!

Bitte überweisen Sie den gesamten Reisepreis an:
Offene Behindertenarbeit
Postbank München
Konto-Nr.: 38 448 803
BLZ 700 100 80

Leistungen

Die genauen Reiseleistungen und Preise sind im Reise-prospekt zur jeweiligen Reise veröffentlicht und Bestandteil dieses Vertrages. Sofern nichts anderes erwähnt ist, sind im Reisepreis folgende Leistungen enthalten:

  • Transfer ab und bis München
  • Unterbringung in Mehrbettzimmern (auf Anfrage eventuell Einzelzimmer; Mehrkosten trägt der/die TeilnehmerIn)
  • Halb- oder Vollverpflegung
  • Gemeinsame Gruppenausflüge
  • Gruppenmaterialien

Die ReiseteilnehmerInnen werden im Rahmen einer Gruppenreise betreut, erhalten Hilfe bei Verrichtung des täglichen Lebens und werden bei ihrer Tages- und Urlaubsplanung unterstützt. Eine ständige Beaufsichtigung ist nicht möglich. Die Teilnahme von Personen mit »Weglauftendenz« oder mit herausfordernden Verhalten muss vor der Reise vereinbart werden. Bei der Begleitung wird das Recht auf Selbstbestimmung respektiert. Die ReiseteilnehmerInnen erhalten Unterstützung beim An-/Auskleiden, Nahrungszubereitung, Duschen, Waschen und Toilette. Personen mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf (komplettes Duschen inklusive Intimhygiene, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Nachtbereitschaft, umfangreichere medizinische Versorgungen) können ebenfalls teilnehmen, hierbei muss jedoch im Vorfeld der Hilfebedarf (eventuell mit Assistenz, Pflegedienst vor Ort, o.ä.) mit der OBA geklärt und vereinbart werden.

Rücktritt durch die Teilnehmerin/ den Teilnehmer

Wenn Sie von einer Reise zurücktreten müssen, teilen Sie das bitte der OBA umgehend in schriftlicher Form mit.
Bei Reiserücktritt erheben wir generell eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro. Darüber hinaus ist eine Ausfallgebühr mit folgenden Fristen fällig:

  • Von Vertragsbeginn bis 4 Wochen vor Reisebeginn: 50%

  • Und

  • Ab 4 Wochen vor Reisebeginn bis Reisebeginn: 100% des Reisepreises.

Tritt ein/e ErsatzteilnehmerIn die Reise an, entfällt die Ausfallgebühr (jedoch nicht die Bearbeitungsgebühr).
Erfolgt eine vorzeitige Beendigung der Reise, aus welchen Gründen auch immer, von Seiten der Teilnehmerin/des Teilnehmers, so haftet der/die TeilnehmerIn in Höhe der angefallenen und ggf. zusätzlich entstehenden Kosten.

Rücktritt durch den Veranstalter (OBA)

Wird die Reise seitens der OBA abgesagt, wird den TeilnehmerInnen der volle Reisepreis erstattet, aber es können keine Schadensersatzansprüche jeglicher Art von der OBA übernommen werden. Es besteht kein Anspruch auf eine entsprechende Ersatzreise. Werden keine vollständigen schriftlichen Angaben zum tatsächlichen Begleitungs- und Pflegebedarf gemacht, behält sich die OBA vor, den Teilnehmenden vorzeitig nach Hause zu schicken. Dies gilt auch, wenn eine Fortsetzung der Begleitung auf Grund der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht von der Reiseleitung nicht mehr verantwortet werden kann. Der Teilnehmende haftet für alle anfallenden und gegebenenfalls zusätzlich entstehenden Kosten.

Versicherungen

Alle TeilnehmerInnen sind unfallversichert. Diese Zusatzversicherung deckt jedoch keine Schäden, die sich TeilnehmerInnen untereinander zufügen. Daher raten wir zu einer Privathaftpflichtversicherung. Dies ist nur notwendig, wenn nicht schon eine private (Familien-) Haftpflichtversicherung besteht. Diese kann für die Dauer der Reise über die OBA abgeschlossen werden.
Bei Auslandsreisen ist auch eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig. Dies läuft nicht über die OBA. Bitte bei Ihrer Krankenkasse anfragen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese erfolgt nicht über die OBA (Ausnahmen bei allen Flugreisen) und muss spätestens 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden!